Die Gemeinde Marzling darf nachfolgende Änderungen für den Betrieb des Wertstoffhof Marzling mitteilen.
- auf den Freiflächen entfällt die Maskenpflicht, soweit das Abstandsgebot von 1,5 m im Freien jedoch nicht eingehalten werden kann, besteht eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske.
- die Zugangsbeschränkungen entfallen
Weitere pandemiebedingte Regelungen sind möglich. Wir informieren fortlaufend über Änderungen zum Betrieb des Wertstoffhof Marzling.