Bauanträge sind ab 1. März 2024 beim Landratsamt Freising einzureichen.

Ab dem 01.03.2024 sind alle Bauanträge (ausgenommen: Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans), entweder digital über ein Online-Formular oder analog in Papierform, vom Planfertiger direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im zuständigen Landratsamt Freising einzureichen.

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