Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei ist diese Webseite?
Die Gemeinde Marzling ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.marzling.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite wurde neu aufgebaut und dabei auf Barrierefreiheit geachtet: Sie lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen, hat Sprungmarken, eine klare Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste, eine Darstellung in dunklen Farben und passt sich an kleine Bildschirme und Vergrößerung an. Sie ist dennoch nur teilweise barrierefrei, weil folgende Inhalte noch nicht vollständig zugänglich sind:
- Viele PDF-Dokumente und Formulare, insbesondere ältere und solche von Dritten, sind nicht barrierefrei.
- Bei übernommenen Bildern fehlen teilweise noch Bildbeschreibungen.
- Es gibt bisher keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Grundlegende Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen Informationen aus nicht barrierefreien Dokumenten gerne in anderer Form zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.10.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung. Sie wurde am 02.11.2026 zuletzt überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann wenden Sie sich bitte an uns:
Gemeinde Marzling
Freisinger Straße 11, 85417 Marzling
Telefon 08161 / 9679-0 · Fax 08161 / 9679-18
info@marzling.de
Am schnellsten geht es mit diesem Formular:
Barriere melden
Können Sie einen Teil dieser Webseite nicht gut nutzen – zum Beispiel ein PDF, das sich nicht vorlesen lässt, ein Bild ohne Beschreibung oder eine Schaltfläche, die mit der Tastatur nicht erreichbar ist? Schreiben Sie es uns. Gerne schicken wir Ihnen die Information auch in einer anderen Form.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
bitv@bayern.de
Das Verfahren ist kostenlos. Den Antrag auf Prüfung können Sie auch online stellen.
